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Juni 2010


Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

nun ist endlich das Gartenjahr in vollem Gange!

nach dem kalten, langen Winter hoffen wir nun auf viele schöne, warme Wochen.

An dieser Stelle wollen wir unser Sommerfest ankündigen, das diesmal eine besondere Veranstaltung ist:
Denn unser Verein wird in diesem Jahr 100 Jahre alt!
Aus diesem Grund wollen wir "richtig" feiern, und damit alle genug Zeit dazu haben, findet das Fest an einem Sonnabend statt:
Am Samstag, dem (3. Juli) - feiern wir unser Sommer- / Kinderfest «Tag des Gartens».

Damit wir wie in den Vorjahren an die Kinder kostenlos Kuchen verteilen können bitten wir um Kuchenspenden. Auch Helfer beim Auf- und Abbau und bei der Durchführung sind noch herzlich willkommen.

Wer Lust hat, uns bei der Planung und Durchführung zu helfen, kann sich im Vereinsheim melden. Wir freuen uns über alle Hilfe und Ideen, um unser Fest vielleicht noch besser zu machen.

Viele Kleingärtner kommen mit ihren PKW zum Garten, so daß wieder das leidige Problem des Parkens auftritt.
Zur Erinnerung sei noch einmal gesagt:

  • Parken von Kraftfahrzeugen ist nur auf den gekennzeichneten Plätzen zulässig.
  • An oder gar auf den Knicks darf nicht geparkt werden - auch nicht auf den "auf den Stock gesetzten".
  • Außerdem bitten wir darum, Grünflächen nur bei trockenem Wetter zu befahren um das Gras zu schonen.

Auch das Vorgehen bei einer Gartenkündigung bietet immer wieder Anlaß zu Mißverständnissen:

  • Ein Kleingarten kann nur vom Vereinsvorstand neu vergeben werden
  • Vor einer Neuvergabe muß der Kleingarten beim Vorstand schriftlich gekündigt werden und wird dann in der Regel von uns abgeschätzt
  • Dieser Schätzwert ist ein Anhaltspunkt in der Frage, wieviel Geld als Abstand gezahlt werden soll. Eine Garantie ist er nicht.
  • Der Pachtvertrag endet am 30.11. des Jahres. Jeder Pächter hat bis zum 30.10. Zeit, sich um einen Nachpächter zu bemühen, um den gewünschten Abstand zu erzielen. Außerdem hat er bis dahin Zeit, seine persönlichen Gegenstände aus dem Garten zu entfernen.
  • Die Schlüssel für Gartenhaus und Gartenpforte sind, falls kein Nachpächter gefunden wurde, in der Geschäftsstelle abzugeben.
  • Am 01.12. fällt der Garten an den Verein (Verpächter) zurück und kann ohne Rücksprache mit dem Vorpächter wieder verpachtet werden, auch dann, wenn der Schätzpreis nicht zu erzielen ist.
  • Wird ein Schätzpreis erzielt, wird dieser nach Abzug eventuell noch bestehender Forderungen seitens des Vereins an den Vorpächter ausgezahlt.

Hoffentlich keinen Grund zur Kündigung sondern viel Freude am und im Garten bei schönem Wetter wünscht

der Vorstand.

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