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Gartenkündigung


Liebe Gartenfreunde,
aus gegebenem Anlaß wollen wir noch einmal den Ablauf bei der Kündigung eines Kleingartens darstellen:

  • Ein Pachtgarten muß bei uns gekündigt werden; Formulare gibt es in der Geschäftsstelle. Bei einer Kündigung nach dem 30.11. muß für das Folgejahr die Pachtrechnung bezahlt werden.
  • Für die Vergabe der Kleingärten ist allein der Vorstand zuständig. Ein gepachteter Kleingarten kann vom Pächter nicht "verkauft" werden - verkaufen kann man nur, was einem gehört!
  • Der Garten wird von einer Abschätzkommission - bestehend aus drei Gartenfreunden - bewertet. Diese Bewertung stellt eine Grundlage für den zu zahlenden Abstand dar.
  • Dinge wie Werkzeug und Inneneinrichtung der Laube werden von uns grundsätzlich nicht bewertet.
  • Die Umschreibung eines Gartens - dazu gehört auch die Zahlung des Abstands - muß bei uns stattfinden! Auf keinen Fall darf eine Zahlung vorher stattfinden, da wir diese nicht anerkennen können.
  • Zur Umschreibung müssen der alte und der neue Pächter anwesend sein (ggf. kann etwas anderes vereinbart werden).
  • Das zu bezahlende Geld muß bar bezahlt werden:
    - Vom neuen Pächter: Aufnahmegebühr, Umschreibung, Anteil Schätzung, Vereinsbeitrag und der Abstand an den alten Pächter
    - Vom alten Pächter: Anteil Schätzung
    Noch offene Beträge (Pacht, Wassergeld, Porto usw.) müssen ebenfalls bezahlt werden.

Der Vorstand

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